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Diabetes-Strukturvertrag

Zur Verbesserung der ambulanten Versorgung der Diabetiker wurde im Bereich Nordrhein ein Vertrag zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen.

Danach erfolgt die Betreuung der Diabetiker grundsätzlich durch den Hausarzt bzw. durch einen diabetologisch geschulten Hausarzt. Bei besonderen Problemen soll der Hausarzt an eine Diabetes-Schwerpunktpraxis überweisen. Nach einer Behandlung von maximal 4 Monaten erfolgt die Rücküberweisung zum Hausarzt.

Typ 1-Diabetiker können ohne Überweisung (mit Chipkarte) die Schwerpunktpraxis aufsuchen.

Folgende Patienten sollen in die Diabetes-Schwerpunktpraxis überwiesen werden:

  • Typ 1-Diabetiker (1x/Quartal)
  • Typ 2-Diabetiker bei
    • HbA1c über 8,0 %
    • Auftreten einer diabetischen Nerven- oder Augenschädigung
    • Mikroalbumintest 3-malig positiv
    • diabetische Fußschäden
    • schwere Unterzuckerungen
    • Umstellung auf Insulin, sofern durch den Hausarzt nicht möglich
    • Intensivierte Insulintherapie einschließlich Schulung
    • Blutdruck mehrfach über 130/80 mmHg
    • drohende Krankenhausbehandlung
  • Diabetes in der Schwangerschaft